Waffengesetz: Auf dem Spiel
steht das Fundament
unserer freien Gesellschaft
Es gibt drei Schutzmechanismen, die sich quer durch die
Geschichte hindurch als wirkungsvoll für die Verhinderung von staatlicher
Willkür und Menschenrechtsverletzungen erwiesen haben: Die Gewaltentrennung, das
Recht auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf privaten
Waffenbesitz. Alle drei dieser Schutzmechanismen waren in der Schweiz immer
ausserordentlich gut ausgebaut. Die machtbegrenzende Wirkung der
Gewaltentrennung wird in der Schweiz durch das Referendums- und Initiativrecht
verstärkt. Sogenannte „Hate-Speech“-Zensur wie etwa in Deutschlang gibt es bei
uns nicht. Und jede gesetzestreue, psychisch nicht akut auffällige Bürgerin
konnte in der Schweiz immer so viele handelsübliche Waffen und Munition dazu
kaufen, wie sie wollte. Mit der vom Parlament beschlossenen Übernahme der EU-Waffenrichtlinie
würde der Erwerb und Besitz von handelsüblichen Waffen grundsätzlich verboten.
Für Schützen, die dem Staat ein Bedürfnis für den Besitz einer Waffe nachweisen
können (das heisst, die sich gegenüber den Behörden erfolgreich rechtfertigen
können), verspricht der Bund zwar Ausnahmebewilligungen.
Erstens ändert dies aber nichts daran, dass der Zugang zu Legalwaffen
prinzipiell auf die Organe des Staates beschränkt würde und die Bürger ihr Recht
auf Waffenbesitz verlören. Und zweitens würde es diese Ausnahmebewilligungen
auch für Schützen bald nicht mehr geben. Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie
enthält nämlich einen Kontroll- und Evaluationsmechanismus, bei dem es sich de
facto um einen automatischen Verschärfungsmechanismus handelt. Schon bei der
Erarbeitung der jetzigen Richtlinie konnte der Bundesrat – und zwar gemäss
seinen eigenen Angaben (!) – ein ausnahmsloses Verbot für Halbautomaten (d.h.
für fast aller Waffen) für Private nur knapp abwenden. Bei der nächsten
Verschärfung wird ihm das dementsprechend nicht mehr gelingen, und deshalb
bedeutet ein Ja am 19. Mai, dass Sturmgewehre, Pistolen etc. in wenigen Jahren
vom Staat eingezogen werden.
Die Behauptung, die Annahme dieses Gesetzes sei nötig zur Bekämpfung von Terror
oder zur Verhinderung von Missbrauch, ist lächerlich. Die islamistischen
Terroranschläge, die die EU zur Legitimation ihrer Richtlinie vorschiebt, wurden
allesamt mit illegal beschafften Waffen begangen. Und was die Notwendigkeit zu
einer verstärkten „Missbrauchsverhinderung“ anbelangt, verweise ich gerne auf
Bundesrätin Karin Keller-Sutter. An der Pressekonferenz vom 14. Februar, an
welcher sie für die Gesetzesverschärfung argumentierte, räumte sie einleitend
unverblümt ein: „Es gibt in der Schweiz vergleichsweise viele Waffen; trotzdem
gibt es kaum Probleme, man staunt in vielen Teilen der Welt darüber.“ Der
einzige Grund, weswegen sich im Parlament eine Mehrheit für diese
Gesetzesrevision gefunden hat, ist eine regelrechte Hysterie bezüglich Schengen.
Seit wir anfangs Oktober Unterschriften für das Referendum zu sammeln begannen,
warnen die Befürworter des neuen Waffengesetzes tagein, tagaus vor den angeblich
höchstdramatischen Folgen eines Ausschlusses der Schweiz aus dem Schengen-Raum.
Bis heute haben sie aber noch nicht einmal den Ansatz einer Erklärung geliefert,
wieso es überhaupt im Interesse der EU sein sollte, der Schweiz das Schengen-Abkommen
zu kündigen. Stattdessen verbreiten sie die Falschbehauptung, ein Nein am 19.
Mai führe automatisch zur Kündigung des Abkommens. Das ist eine reine
Angstmacherei.
Die Schengenstaaten hätten kaum ein Interesse daran, aus der Schweiz einen
weissen Fleck ohne kriminaltechnischen Datenaustausch mitten im Schengeraum zu
machen. Die EU hat auch absolut kein Interesse, dass die 300'000 Grenzgänger
plötzlich an der Grenze wieder kontrolliert und dass auf die über 100 Mio
Franken aus der Schweiz verzichtet würden. Die Schengen-Hysterie ist genauso
wenig ein Grund, das Recht auf Waffenbesitz aufzugeben, wie sie ein Grund wäre,
das Recht auf freie Meinungsäusserung abzuschaffen. Ein Ja am 19. Mai bedeutet
den Verbleib in Schengen unter Opferung eines der wichtigsten Freiheitsrechte
überhaupt. Ein Nein am 19. Mai bedeutet den Verbleib in Schengen unter Bewahrung
des Fundamentes unserer freien Gesellschaft.
Mülchi, 15.4.19
Werner Salzmann
Nationalrat