Frage Banga Boris (02.03.2004)
Seit Beginn der neuen Legislatur erfolgt der Zutritt zum Parlamentsgebäude erst nach Identifikation. Zusätzlich werden Personen ohne Dauerzutrittsberechtigung und ihre mitgeführte Gepäckstücke oder Waren nach Metallbestandteilen durchsucht.
Ich stelle nun fest, dass trotz dieser aufwendigen scharfen Zugangskontrolle zusätzliche Sicherheitsleute mit offen getragener Waffe (SIG 9 mm) sowohl im ersten Stock (vor den Vorzimmern) als auch auf der Tribüne (mindestens deren vier) anzutreffen sind. Dies obschon notorisch ist, dass Handfeuerwaffen bei Personenansammlungen wegen Kollateralschäden faktisch nicht einsetzbar sind.
Ich bitte die Verwaltungsdelegation, folgende Frage zu beantworten:
Kann nicht (gerade) mit Rücksicht auf den Schutz von Leib und Leben von Personen im Bundeshaus auf diese Waffenträgerinnen und Waffenträger ausserhalb des Haupteinganges verzichtet werden, dies auch mit Rücksicht auf die Würde des Parlamentes und auf die Symbolkraft dieses Hauses?
Antwort des Büros (08.03.2004)
Die Verwaltungsdelegation bezweckt mit dem neuen Sicherheitskonzept für das Parlamentsgebäude eine höhere Sicherheit bei geringeren Betriebskosten. Dieses Ziel wird erreicht durch
baulich-technische Massnahmen einerseits und organisatorische Verbesserungen andererseits. Der Schutz des Parlamentes und der sich im Parlamentsgebäude aufhaltenden Personen soll unter Wahrung der Verhältnismässigkeit bedrohungsgerecht gewährleistet werden. Verschärfte Sicherheitsmassnahmen, insbesondere im Zutrittskontrollbereich, sollen eine dissusasive Wirkung erzielen, ohne die Politik des "offenen Hauses" aufzugeben. Insbesondere soll der Kontakt zwischen Besuchern und Parlamentsmitgliedern weiterhin gewâhrleistet sein.
Das Personal der neuen Sicherheitsmannschaft bringt eine sicherheitspolizeiliche Ausbildung und Bine entsprechende Berufserfahrung mit und wurde für die Aufgabe im Parlamentsgebäude speziell vorbereitet. Es hat primär einen Schutzund Kontrollauftrag zu erfüllen. Dazu gehört eine entsprechende Ausrüstung. Das steht nicht im Widerspruch zu einem freundlichen und offenen Auftreten. Das Publikum zeigt für die Sicherheitsmassnahmen Verständnis; Reklamationen von Besucherinnen unde Besuchern über den Empfang im Parlamentsgebäude gibt es praktisch nicht.
Das Sicherheitspersonal verrichtet den Dienst bewaffnet, wobei Waffen nicht als Mittel zur Durchsetzung von präventiven Polizeimassnahmen, sondern ausschliesslich im Rahmen von Notwehr und Notstand verwendet werden. Auf die Waffe kann angesichts der möglichen Bedrohung nicht verzichtet werden. Selbstverständlich braucht es eine gewisse Gewöhnung, und der Betrieb kann noch optimiert werden. In diesem Sinne prüfen die Sicherheitsverantwortlichen die Möglichkeit, ausserhalb der eigentlichen Zutrittskontrollbereiche die Waffe verdeckt zu tragen. Diese Anpassung ist auch aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen zu vertreten und hilft, einen martialischen Eindruck zu vermeiden.